Statuten

1 – Name und Sitz
Unter dem Namen «Verein mänziger zytig Menzingen» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz beim jeweiligen Präsidenten bzw. bei der jeweiligen Präsidentin.

2 – Zweck
Der Verein bezweckt die Publikation von Informationsmedien für die Gemeinde Menzingen.
Die Publikationen sind grundsätzlich politisch und konfessionell neutral. Der Verein verfolgt keinerlei Gewinnabsichten.

3 – Mittel
Zur Wahrnehmung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Einnahmen aus Inseraten, aus kostenpflichtigen Text- und Bildbeiträgen, aus Spenden und Gönnerbeiträgen, aus diversen Vereinsaktivitäten sowie aus Beiträgen der Vereinsmitglieder.

4 – Mitgliedschaft
4.1 – Jede natürliche und juristische Person kann die Mitgliedschaft erwerben. Sie verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlich wiederkehrenden Mitgliederbeitrages. Dieser wird durch die Generalversammlung festgelegt und beträgt maximal Fr. 100.–
4.2 – Die ehrenamtlichen Vorstands-/Redaktionsmitglieder sind von der Mitglieder-Beitragspflicht befreit.

5 – Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich; der Beitrag für das laufende Vereinsjahr verfällt dem Verein. Der Austritt wird vermutet, wenn der Jahresbeitrag während der gesetzten Zahlungsfrist nicht einbezahlt wird. Ein Mitglied kann jederzeit durch Entscheid des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins zuwider handelt.

6 – Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle.

6.1 – Die Generalversammlung
Eine Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Der Generalversammlung obliegen folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes,
  • Genehmigung der Jahresrechnung,
  • Beschluss über das Jahresbudget,
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages,
  • Beschluss über weitere Geschäfte, die aus ihrer Mitte oder vom Vorstand vorgelegt werden.

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt ausnahmslos mit einfachem Mehr der Anwesenden; das gilt auch für Geschäfte, die nicht im Voraus traktandiert worden sind.

6.2 – Der Vorstand
Der Vorstand wird von Generalversammlung für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht mindestens aus einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin und einem Kassierer bzw. einer Kassiererin.

6.3 – Die Kontrollstelle
Die Vereinsversammlung wählt als Kontrollstelle zwei Rechnungsrevisoren oder -revisorinnen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung des Vereins. Sie kann mit weiteren Prüfungen beauftragt werden. Die hat der Vereinsversammlung einen schriftlichen Bericht mit den nötigen Anträgen zu unterbreiten.

7 – Unterschrift
Der Verein verpflichtet sich durch Kollektivunterschrift von Präsident bzw. Präsidentin und Aktuar bzw. Aktuarin.

8 – Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

9 – Auflösung des Vereins
Der Verein «mänziger zytig» wird durch Beschluss an einer Generalversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst. Nach erfolgtem Beschluss tritt der Verein in die Liquidationsphase. Ist überschüssiges Vermögen vorhanden, geht es zu 100 % bei der Gemeindeverwaltung Menzingen auf ein Sperrkonto für ein ähnliches Informationsprojekt, welches auf privater Basis für die Einwohner/innen gestaltet wird. Nach 15 Jahren verfällt der Betrag in die Gemeindekasse.
Am Schluss der Liquidationsphase werden ein Schlussbericht und eine Schlussrechnung erstellt. Der Verein gilt als aufgelöst, sobald die Liquidation vollständig durchgeführt worden ist.
Alle Unterlagen werden bei der Gemeindeverwaltung sicher während 15 Jahren aufbewahrt. Dazu gehören Statuten, GV-Protokolle, Buchhaltung (inklusive Belege), Jahresrechnungen, Revisionsberichte, Archiv aller «mz»-Ausgaben sowie Verträge und Kündigungen.

10 – Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 14. Januar 2008 angenommen worden, am 8. März 2016 um den Ansatz 4.2 t und an der Generalversammlung vom 1. Juli 2021 zusätzlich mit dem Absatz 9 ergänz. Sie treten per sofort in Kraft.

Menzingen, 1. Juli 2021
Verein «mänziger zytig»

Hans Aregger, Präsident
Dario Trapani, Aktuar